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Ingenieurbüro Schwark – Wärmepumpenüberprüfung in Thüringen

Wärmepumpenüberprüfung in Thüringen

Wärmepumpenüberprüfung ist sinnvoll und wichtig.

Aufgrund des neuen Gebäudeenergiegesetzes 2024 (auch bekannt als Heizungsgesetz) wird eine Überprüfung vieler Wärmepumpen zur Pflicht. Unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung ist es jedoch immer eine gute Entscheidung, seine Wärmepumpe, insbesondere unmittelbar nach dem Einbau, überprüfen zu lassen. Hierdurch können Installationsfehler und Optimierungspotenziale schnell gefunden und behoben werden.

Wir, als Ingenieurbüro und Schornsteinfegerbetrieb, bieten die Überprüfung im Raum Thüringen an. Aufgrund unserer Geschäftsstellen in der Nähe der Städte Blankenhain, Bad Berka, Jena, Weimar, Gotha und Erfurt können wir einen Großteil des Landes Thüringen erreichen. Unsere Mitarbeiter verfügen über die entsprechende Qualifikation nach VDI 3781. Durch unser breit aufgestelltes Team aus Ingenieuren, Energieberatern und Handwerksmeistern sind wir allen Herausforderungen gewachsen.

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.

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Wärmepumpenüberprüfung nach § 60a GEG – Hintergrund

Mit der Novellierung des GEG 2024 wurde die Verpflichtung zur Prüfung und Optimierung von Wärmepumpen eingeführt. Hiervon bleiben Luft-Luft Wärmepumpen und Wärmepumpen zur Brauchwassererwärmung generell ausgenommen. Weiterhin gilt diese Regelung nur für Anlagen, die mehr als sechs Nutzungseinheiten mit Wärme versorgen und nach dem 31.12.2023 eingebaut werden.

Die Überprüfung der Anlage ist nach einer vollständigen Heizperiode, in der die Anlage im Betrieb war, spätestens jedoch nach 2 Jahren, durchzuführen. Im Mietrecht definiert sich die Heizperiode vom 01.10 bis zum 30.04. des Folgejahres.

Wenn Sie Ihre Wärmepumpe beispielsweise im November 2024 einbauen, fand dies in der Heizperiode 24/25 statt. Diese Anlage ist nach der darauffolgenden Heizperiode (2025/2026) bis November 2026 zu überprüfen. Eine Überprüfung vor Beginn der nächsten Heizperiode empfiehlt sich, da die Vorteile aus einer gesteigerten Effizienz während der gesamten Heizperiode genutzt werden können.

Bei Wärmepumpen, welche nicht fernüberwacht werden können, ist diese Prüfung alle 5 Jahre zu wiederholen.

Warum wird die Anlagentechnik überprüft?

Die Einstellung der Wärmepumpe kann zum Einbauzeitpunkt nicht hundertprozentig durchgeführt werden. Anders als die bisherigen Heizungsanlagen, sind Wärmepumpen von äußeren Einflüssen abhängig, wie der Umgebungswärme des Gebäudes, der angeschlossenen Anlagentechnik, der gewünschten Raumtemperatur und einem Zusammenspiel mit weiteren Anlagen im Gebäude, wie z.B. einem Kaminofen. Der Fachbetrieb kann auf Grund von Literaturwerten und seiner Erfahrung als Handwerksmeister eine Erstabschätzung treffen, aber insbesondere das Nutzerverhalten, nicht vorhersagen.

Folgende Parameter werden bei der Überprüfung kontrolliert:

  • Wurde ein hydraulischer Abgleich durchgeführt bzw. ist dieser noch aktuell?
  • Außenbauteile auf Beschädigungen prüfen
  • Sichtprüfung der elektrischen Anschlüsse
  • Rohrleitungsdämmung
  • Regelparameter (Heizgrenztemperatur, Heizkurve, Absenkzeiten, Bivalenz Punkt, Vor- und Rücklauftemperatur, Funktion des Ausdehnungsgefäßes, Jahresarbeitszahl, Füllstand Kältemittel

Wer darf die Überprüfung der Wärmepumpe durchführen?

Diese Überprüfung dürfen nur fachkundige Personen durchführen. Dazu zählen Personen des Fachhandwerks der folgenden zulassungspflichtigen Handwerke:

  • Schornsteinfeger
  • Installateure
  • Elektrotechniker
  • Heizungs-, Kälteanlagen-, Ofen- und Luftheizungsbauer
  • Energieberater, welche auf der Liste der Energieeffizienz-Experten gelistet sind

Weiterhin benötigt dieser Fachhandwerker eine zusätzliche Schulung, nach den Vorgaben des GEG, welche zwingend die zu prüfenden Themen des GEG enthalten muss.

Der Betreiber einer überprüfungspflichtigen Wärmepumpe muss einen Fachhandwerke beauftragen, diese Überprüfung durchzuführen. Ist diese erfolgt, ist der Fachhandwerker verpflichtet einen entsprechenden Nachweis über das Ergebnis auszustellen. Wurde bei der Überprüfung festgestellt, dass durch Optimierungsmaßnahmen Energie eingespart werden kann, sind diese Maßnahmen innerhalb eines Jahres durchzuführen. Steigerungen der Energieeffizienz sollten allerdings, im Interesse des Betreibers, zeitnah durchgeführt werden.

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