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Impressum

Allgemeinen Geschäftsbedingungen Energieberater Schwark

Allgemeine Geschäftsbedingungen Ingenieurbüros Schwark für BEG und GEG Projekte

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im weiteren Text AGB genannt) gelten für sämtliche Leistungen zwischen den Vertragspartnern, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart ist.

1.2 Abweichende entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden von der Ingenieurbüro Schwark, im Folgenden IBS genannt, nicht anerkannt, es sei denn, dass das IBS ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Die AGB des IBS gelten auch dann, wenn das IBS in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren AGB abweichenden Bedingungen des Auftraggebers die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringt.

2. Vertragsschluss

2.1 Die Angebote des IBS sind freibleibend. Der Auftraggeber ist an seine Bestellung 4 Wochen gebunden, soweit ihm nicht ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, von dem er rechtswirksam Gebrauch macht.

3. Leistungen, Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

3.1 Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von dem IBS schriftlich zugesagt worden sind.

3.2 Voraussetzung für die ordnungsgemäße Erfüllung der Leistungen des IBS ist, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten umfassend und rechtzeitig nachkommt. Die Leistungspflichten des IBS ruhen, solange der Auftraggeber seine vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht erfüllt hat. Dies gilt nicht, wenn das IBS die Verzögerung zu vertreten hat.

3.3 Angaben, welche zur Erstellung der vereinbarten Leistung erforderlich sind, sind unverzüglich an das IBS zu leiten; außerdem sind relevante Dokumente auszuhändigen.

3.4 Kommt das IBS mit ihrer Leistungspflicht in Verzug, kann der Auftraggeber entsprechend den gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zurücktreten.

4. Leistungserschwernis und Unmöglichkeit

4.1 Das IBS wird von ihrer Leistung freigestellt, falls ihr die Leistungserbringung unmöglich wird. Der Auftraggeber ist in diesen Fällen berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten.

4.2 Sollte das IBS die Leistungserbringung nur unter erschwerten, vom Auftraggeber zu vertretenden Umständen möglich sein, (z.B. wegen Verletzung seiner Mitwirkungspflichten), ist der Auftraggeber verpflichtet, etwaige Hindernisse nach Aufforderung von des IBS zu beseitigen. Bis zur Beseitigung ruhen die Leistungspflichten des IBS. Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht innerhalb angemessener Frist nicht nach, ist das IBS berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag zu kündigen. Der Auftraggeber hat in diesem Falle bereits erbrachte Leistungen auf der Basis der aufgewendeten Zeit mit einem Stundensatz von 95,00 EURO zzgl. Umsatzsteuer zu entgelten. Weitergehende Rechte des IBS bleiben hiervon unberührt.

5. Haftung

5.1 Das IBS haftet bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden nichts anderes ergibt.

5.2 Das IBS schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.

5.3 Die Haftung des Auftragsnehmers wird auf die maximal mögliche Summe des Tilgungszuschusses für die Maßnahme, jedoch nicht mehr als 100.000 € begrenzt, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Regelungen entstehen. Eine darüber gehende Haftung für Ausfallzinsen wird ausdrücklich ausgeschlossen.

5.4 Falls der Auftragnehmer wegen Schäden am Bauwerk in Anspruch genommen wird, kann er verlangen, dass der Auftraggeber ihm die Möglichkeit einräumt, die für die Schadensbeseitigung erforderlichen Planungsleistungen selbst zu erbringen, anstatt der hierfür erforderlichen Kosten zu tragen. Dies gilt nur, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist.

5.5 Haftet der Auftragnehmer für einen von ihm schuldhaft verursachten Mangel bzw. Schaden gesamtschuldnerisch neben einem anderen an dem Bauvorhaben Beteiligten, insbesondere einem ausführenden Bauunternehmen, kann er verlangen, dass der Auftraggeber zunächst vorrangig den anderen Beteiligten in Anspruch nimmt. Diese Verpflichtung ist auf die ernsthafte außergerichtliche Inanspruchnahme, z.B. durch schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung innerhalb angemessener Frist, beschränkt. Dies gilt nur, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist.
5.5.1 Im Übrigen richten sich die Mängelansprüche des Auftraggebers nach den gesetzlichen Vorschriften.
5.5.2 Für den Erfolg, welcher aus der Beratung resultiert, kann mit Rücksicht auf die Aufgabenstellung von dem IBS nicht garantiert werden.

5.6 Sämtliche etwaige Schadensersatzansprüche gegen das IBS verjähren nach spätestens 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit des Schadens, jedoch spätestens nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Tätigkeit. Bei unberechtigter Reklamation ist der Auftraggeber zur Kostenübernahme der Prüfung verpflichtet.

5.7 Die Erbringung der Leistung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik. Als diese gelten die einschlägigen Normen der betroffenen Gewerke zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Für über unsere Beratung gemäß diesem Dienstvertrag hinausgehende etwaige Gefälligkeiten, Empfehlungen und Ratschläge durch unsere Energieberater übernimmt das IBS gem. § 675 BGB keine Haftung.

5.8 Soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt werden, beschränkt sich in Fällen leichter Fahrlässigkeit die Haftung des Auftragnehmers für Schäden, die nicht Personenschäden sind, auf die Höhe der nach Ziff. 9 dieses Vertrags Deckungssummen für Sach- und Vermögensschäden.

5.9 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen.
Die Deckungssummen dieser Versicherung betragen:
a) für Personenschäden: 3.000.000 [EUR]
b) für Sach- und Vermögensschäden: 1.000.000 [EUR]

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Rechnungen des IBS sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf das auf der Rechnung angegebene Geschäftskonto des IBS geleistet werden. Der Rechnungsbetrag wird mit dem Datum der Rechnungsstellung oder mit Übergabe des Berichtes oder dergleichen fällig.

6.2 Bei Zahlungsverzug, auch bei Ausbleiben einer Teilzahlung, des Auftraggebers ist das IBS berechtigt, die Arbeiten am aktuellen Projekt bis zum Zahlungseingang einzustellen. Im Verzugsfall fallen ab dem 1. Verzugstag Verzugszinsen in Höhe von 4,5% zuzüglich des jeweils gültigen Diskontsatzes an.

7. Leistungen aus Anträgen, Ergebnis von Anträgen

7.1 Ansprüche auf Leistungen und/oder Ergebnisse aus Anträgen z.B. an die KFW- Bank, das BAFA oder andere Förderstellen können von dem IBS nicht garantiert werden und sind im Falle des Versagens der Leistungen nicht gegen das IBS, sondern gegen die Förderstelle zu stellen. In der Regel besteht hierauf kein Anspruch.

8. Subunternehmereinsatz

8.1 Der Auftraggeber gestattet ausdrücklich den Einsatz von Subunternehmern bzw. Subfachplanern. Die Gesamtverantwortung des Auftragnehmers bleibt hiervon unberührt.

9. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort, Datenschutz

9.1 Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

9.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Gerichtsstand Blankenhain.

9.3 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des IBS. Bei Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände hiervon unberührt.

9.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vertragsgegenständlichen Unterlagen in EDV-gerechter Form zur Verfügung zu stellen.

9.5 Der Auftragnehmer willigt in die Weitergabe seiner Kontakt- und Kommunikationsdaten an andere Projektbeteiligte ein.

9.6 Das IBS ist berechtigt, die im Zusammenhang der Geschäftsbeziehung enthaltenen Daten des Auftraggebers im Rahmen der Datenschutzgesetze zu speichern. Der Auftraggeber erteilt dem IBS hierzu ausdrücklich sein Einverständnis, im Rahmen zur Ausführung der Aufträge seine Daten an die KfW oder das BAFA für die Erstellung der hierfür nötigen Anträge weiterzuleiten, bzw. in den Zuschussportalen einzustellen.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Sollte das IBS in Folge Arbeitskampf, höherer Gewalt, Krieg, Aufruhr oder anderen für den Auftragnehmer unabwendbaren Umständen gehindert sein, Ihre vertraglichen Leistungen zu erbringen, ist das IBS für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit von der Pflicht zur Leistung befreit. Die Ausführungsfristen verlängern sich entsprechend. Sieht sich das IBS aus den vorstehend genannten Gründen an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert, wird sie dies unverzüglich dem Auftraggeber anzeigen. Sobald zu übersehen ist, zu welchem Zeitpunkt die Arbeiten wiederaufgenommen werden können, wird das IBS dies dem Auftraggeber mitteilen.

10.2 Soweit Arbeiten in den Räumen des Auftraggebers durchgeführt werden, sind von dem IBS und ihren Mitarbeitern die beim Auftraggeber geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften sowie Ordnungsbestimmungen einzuhalten.

10.3 Das IBS ist berechtigt, ihre Ansprüche aus diesem Vertrag auf eine Gesellschaft, deren Gesellschafter sie ist, zu übertragen.

10.4 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vereinbarung gilt zwischen den Parteien eine Regelung als vereinbart, die der unwirksamen wirtschaftlich gleich ist.

10.5 Das IBS ist berechtigt, insbesondere in Werbematerialien und eigenen Medien den Namen / die Firma, Logo und Ort des Auftraggebers als Referenz zu benennen.

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