Um Ihnen eine bessere Nutzung unserer Seite zu ermöglichen, verwenden wir Cookies. Durch Nutzung von www.deltauwb.de stimmen Sie unserem Datenschutzhinweis zu.

Energieberatung DIN V 18599 bis zu 80 % gefördert

Energieberatung DIN V 18599 bis zu 80 % gefördert

Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme nach DIN V 18599

Vor dem Hintergrund steigender Energie- und Rohstoffpreise müssen Betreiber von Immobilien Strategien entwickeln, effizienter zu wirtschaften. Insbesondere Kommunen schreibt der Gesetzgeber hierbei eine Vorbildfunktion zu. So müssen sie hinsichtlich des Einsatzes von erneuerbaren Energien im Vergleich zu anderen Gebäudebesitzern nicht nur beim Neubau die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) berücksichtigen, sondern auch bei grundlegender Sanierung. So können Kommunen zeigen, dass energetische Gebäudesanierung attraktiv ist und neben der Energieeinsparung viele Vorteile mit sich bringt.

Aber nicht nur kommunale Nichtwohngebäude profitieren von den Fördergeldern des BAFA für die Energieberatung nach DIN V 18599. Alle Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, die mehr Energieeffizienz erreichen wollen oder (mehr) erneuerbare Energien einsetzen möchten, können eine geförderte Energieberatung in Anspruch nehmen.

Ablauf

Zuerst wird der Auftragsgegenstand mit dem Betreiber erörtert bzw. werden geeignete Objekte zur Optimierung gemeinsam mit den Verantwortungsträgern ausgewählt. Danach beantragen wir die entsprechenden Fördermittel. Anschließend erfolgt die Erfassung des Gebäudes und die Visualisierung der Optimierungsvorschläge. Insbesondere für Kommunen bieten wir eine Präsentation des Ist-Zustandes an und erläutern der Verwaltung, dem kommunalen Parlament oder im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung die geplanten Maßnahmen und deren Zielrichtung. Zur Begleitung der Maßnahme bieten wir dann optional auch öffentliche Veranstaltungen an. Dies kann für Schulen, interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie für Fachpublikum durchgeführt werden. 

Grundsätzlich erstellen wir ein strategisches Konzept für eine Schritt-für-Schritt-Sanierung von Nichtwohngebäuden. Dem gegenüber steht eine energetische Gesamtsanierung in einem Zug. Eine zentrale Rolle bei der Beratung durch uns als Energieeffizienz-Experten spielt das Aufzeigen von Möglichkeiten der Fördermittelnutzung, insbesondere Fördergelder der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), aber auch das Erreichen eines KfW-Effizienzgebäude-Standards.

Der sommerliche Wärmschutz nimmt ebenfalls eine zentrale Rolle in unserer Planung ein, denn je besser der sommerliche Wärmeschutz ausgestaltet ist, desto weniger muss man im Nachhinein mittels elektrischer Energie kühlen.

Bei der Aufstellung eines Lüftungskonzepts stützen wir uns auf die Empfehlungen des Arbeitskreis Lüftung (AK Lüftung) am Umweltbundesamt. Vor allem in Bildungseinrichtungen wie Schulen, aber auch in Kindertagesstätten muss ein ausreichender Luftwechsel gewährleistet werden, um hygienische Innenraumverhältnisse zu erreichen und die kognitive Leistungsfähigkeit sicherzustellen. Eine reine Fensterlüftung reicht dazu nicht aus.

Die Planung der Lüftungsanlage ist eine integrale Aufgabe, die bereits in der Vorentwurfsphase beginnt und die gesamte Bauausführung begleitet. Die getroffenen Annahmen wie Belegung, Aktivitätsgrad, Nutzungsdauer und Ansprüche an die Innenraumlufthygiene müssen im Prozess der Bauplanung stetig diskutiert und angepasst werden.

Bei der Lüftungskonzeption werden folgende Punkte berücksichtigt:

  • niedriger CO2-Gehalt (nicht höher als 1.000 ppm) in der Innenluft
  • Behaglichkeit bezüglich Raumlufttemperatur, relativer Luftfeuchte und Zugluft
  • geringer Nutzereinfluss durch Bedienung (hoher Automatisierungsgrad)
  • hybride Lüftung, wenn möglich
  • Belegung der Räume
  • CO2-Konzentration in der Außenluft: Als erste Näherung werden 400 ppm gewählt. Dieser Wert muss auf die Rahmenbedingungen des Standortes (Innenstadtlage, Kreuzungsnähe usw.) näher abgestimmt werden

Finanzierung

Die Leistungen des Energieberaters werden mit bis zu 80 % des förderfähigen Beratungshonorars bezuschusst.

  • unter 200 m2 Nettogrundfläche: Zuschuss max. 1.700 Euro;
  • zwischen 200 m2 und 500 m2 Nettogrundfläche: Zuschuss max. 5.000 Euro;
  • mehr als 500 m2 Nettogrundfläche: Zuschuss max. 8.000 Euro.

Fördergelder für Nichtwohngebäude

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet eine Vielzahl von Fördergeldern für Nichtwohngebäuden an.

Zu den Fördergeldern für den baulichen Bereich (Einzelmaßnahmen und Effizienzgebäude) und die Investitionen in Ihre Wärmeerzeugung finden Sie hier weitere Informationen.

Besonders zu erwähnen ist, dass die Fördergelder der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) nicht dem EU-Beihilferecht unterliegen.

Darüber hinaus gibt es beim BAFA zwei sehr spannende Förderprogramme zur Heizungsoptimierung und für raumlufttechnische Anlagen. Innerhalb der Heizungsoptimierung werden Maßnahmen gefördert, die der Steigerung der Energieeffizienz dienen, wie bspw. der hydraulische Abgleich, neue Heizungspumpen, Dämmung der Rohrleitungen, der Einbau von Flächenheizungen u.v.m.

Die förderfähigen Kosten betragen hierbei zwischen 300 - 15 Millionen Euro, dürfen allerdings 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche nicht überschreiten. Der Zuschuss umfasst 20 % der förderfähigen Kosten.

Zur Verbesserung des energetischen Niveaus des Bestandsgebäudes wird zudem die Anlagentechnik wie der Einbau, Austausch oder die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung gefördert. Ebenfalls gefördert werden digitale Systeme, die der Verbrauchsoptimierung dienen. Die maximale Höhe der förderfähigen Kosten beträgt zwischen 2.000 Euro und 15 Millionen Euro je Antrag, solange Sie 1.000 Euro je m² Nettogrundfläche nicht überschreiten. Der Zuschuss liegt bei 20 % der förderfähigen Kosten.

Vorteile für kommunale Antragsteller

Der kommunale Entscheidungsträger wird im Falle der Einbeziehung der AkE (Aktion kommunale Energieberatung) nicht ausschließlich durch Fachplaner, welche am Ergebnis der Beratung partizipieren, betreut. Somit sind die tatsächlich effizientesten und in vielen Fällen auch die nicht investiven Maßnahmen Mittelpunkt unserer Betrachtung. Weiterhin verbessert sich das Image der Kommune durch die Möglichkeit der öffentlichen Darstellung des geplanten Vorhabens. Rationelle Energieverwendung wird somit an konkrete Maßnahmen gebunden. Auch für die Kids von „Fridays for Future“ sind somit befriedigende Antworten möglich. 

Wünschen Sie ein Angebot?

Dann nutzen Sie bitte das Kontaktformular oder rufen Sie uns gerne an.

Kontaktformular

 03645 / 9553987
Deutschland macht's effizient Gütesiegel DIN V 18599 Energieeffizienz Experten für Förderprogramme des Bundes

Auf einen Blick

Energieberatung bundesweit

Folgen Sie uns

 

Wir von der DeltaUWB GmbH - Energieberatung freuen uns auf Ihr Feedback. Veröffentlichen Sie doch eine Rezension in unserem Profil.

Jetzt bewerten