Um Ihnen eine bessere Nutzung unserer Seite zu ermöglichen, verwenden wir Cookies. Durch Nutzung von www.deltauwb.de stimmen Sie unserem Datenschutzhinweis zu.

Ingenieurbüro Schwark informiert Sie zum MAP Bundesförderung Effiziente Gebäude erhöht die Wirtschaftlichkeit vieler Projekte

BAFA- und KfW-Fördergelder für Ihr Haus, Bauvorhaben oder Ihre Heizung

Aktuelle Fördersätze der BAFA und KfW (Stand: 01.01.2023)

Es gibt eine Vielzahl von Fördergeldern für fast jede Art von Sanierung oder Neubau. Meistens ist die Ausgabe eines verbilligten Kredits oder die Gewährung eines Zuschusses an die Einhaltung gewisser Regeln gebunden. Oftmals handelt es sich hierbei um die Anforderung an das Bauteil oder die Effizienz der Anlagentechnik. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt beispielsweise Kredite für die energetische Sanierung von Gebäuden, die sogenannten Effizienzhäuser, aber auch für den Neubau zur Verfügung. Ziel hierbei ist es, immer etwas besser als der gesetzliche Standard zu bauen, der durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgeschrieben wird. Zudem soll der entstandene Mehraufwand durch günstige Kredite oder Zuschüsse ausgeglichen werden.

Am 01.01.2023 wurden die Richtlinien der Bundesförderung nochmals geändert.

Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Fördergelder, die ab dem 01.01.2023 auf einen Blick.

  Förderhöhe* Zuschuss
  Wohneinheit €/WE/a (max.)4* Nicht-Wohngebäude 1.000 Euro/m2 NGF (max.) Basis iSFP Heizungstausch** Wärmepumpe Erdreich, (Ab-)Wasser oder natürliches Kältemittel Maximal
 
Gebäudehülle 60.000 € 5.000.000 € 15 % 5 %   20 %
Optimierung der Heizung 60.000 € 5.000.000 € 15 % 5 %   20 %
Anlagentechnik 60.000 € 5.000.000 € 15 % 5 %   20 %
 
Biomasse*** 60.000 € 5.000.000 € 10 %   10 %   25 %
Solarthermie 60.000 € 5.000.000 € 25 %   10 %   35 %
Wärmepumpe 60.000 € 5.000.000 € 25 %   10 % 5 % 40 %
Gebäudenetzanschluss 60.000 € 5.000.000 € 25 %   10 %   35 %
Wärmenetzanschluss 60.000 € 5.000.000 € 30 %   10 %   40 %
Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz (Biomasse) 60.000 € 5.000.000 € 20 %       20 %
Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz 5* 6* 60.000 € 5.000.000 € 30 %       30 %
Innovative Heizung 60.000 € 5.000.000 € 25 %   10 %   35 %
* zzgl. Fachplanung und Baubegleitung
** Heizungs-Tausch-Bonus: Austausch funktionstüchtiger ÖL-/Kohle-/Nachtspeicherheizungen oder Gaszentralheizungen älter 20 Jahre o. Gasetagenheizung ohne Altersbegrenzung
*** Mindestanforderungen: Feinstaubausstoß < 2,5 mg/m³ und jahreszeitbedingter Raumheizungsnutzungsgrad (ETAs) >= 81 % und Kombination mit einer solarthermischen Anlage oder Wärmepumpe, welche mindestens die Trinkwassererwärmung bilanziell vollständig abdeckt
4* Maximal 600.000 € pro Wohngebäude für alle energetischen Sanierungsmaßnahmen
5* Der Mindestanteil erneuerbarer Energien (und/oder unvermeidbare Abwärme) beträgt 65%
6* Antragstellung muss durch Energieeffizienz-ExpertIn erfolgen

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird die klimapolitischen Ziele der Bundesregierung, die im Klimaschutzpaket festgeschrieben wurden, umsetzen. Hierdurch wird sich das Portfolio an Fördermitteln 2020 bis 2023 ändern. Um bei einer anstehenden Sanierung oder Baumaßnahme nichts zu verschenken, sprechen Sie uns als Energieberater gerne an. Welche Förderung für Sie die beste ist, richtet sich unter anderem nach dem geplanten Bauvorhaben, die Einkommenssituation und natürlich Ihre spezifischen Wünsche an Ihr Gebäude respektive Liegenschaft von Bedeutung.

KfW-Förderung Fenster und Türen

Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Bauteilen der thermischen Gebäudehülle Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten Umax in W/(m²K) bzw. der max. Wärmeleitfähigkeit Lambda in W/(mK)
Wohngebäude und Zonen von Nichtwohngebäuden T > 19°C Wohngebäude und Zonen von Nichtwohngebäuden T < 12°C > 19°C
Fenster, Balkon- und Terrassentüren 0,95 1,3
Dachfenster 1,0 1,1
Außentüren (Haustür) 1,3 2,0
Tore (NWG) 1,0 2,0

KfW-Förderung Außenwand

Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Bauteilen der thermischen Gebäudehülle Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten Umax in W/(m²K) bzw. der max. Wärmeleitfähigkeit Lambda in W/(mK)
Wohngebäude und Zonen von Nichtwohngebäuden T > 19°C Wohngebäude und Zonen von Nichtwohngebäuden T < 12°C > 19°C
Wände gegen Erdreich oder unbeheizte Räume sowie Kellerräume 0,25 0,25
Außenwand 0,2 0,25
Kerndämmung bei bestehendem zweischaligen Mauerwerk Lambda: 0,035 W/mK Lambda: 0,040 W/mK

KfW-Förderung Dach

Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Bauteilen der thermischen Gebäudehülle Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten Umax in W/(m²K) bzw. der max. Wärmeleitfähigkeit Lambda in W/(mK)
Wohngebäude und Zonen von Nichtwohngebäuden T > 19°C Wohngebäude und Zonen von Nichtwohngebäuden T < 12°C > 19°C
Dach (Schrägdach) 0,14 0,25
Dachgauben 0,20 0,25
Flachdächer 0,14 0,20

KfW-Förderung Oberste Geschossdecke

Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Bauteilen der thermischen Gebäudehülle Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten Umax in W/(m²K) bzw. der max. Wärmeleitfähigkeit Lambda in W/(mK)
Wohngebäude und Zonen von Nichtwohngebäuden T > 19°C Wohngebäude und Zonen von Nichtwohngebäuden T < 12°C > 19°C
Oberste Geschossdecke 0,14 0,25
Abseiten 0,14 0,25

KfW-Förderung Kellerdecke

Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Bauteilen der thermischen Gebäudehülle Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten Umax in W/(m²K) bzw. der max. Wärmeleitfähigkeit Lambda in W/(mK)
Wohngebäude und Zonen von Nichtwohngebäuden T > 19°C Wohngebäude und Zonen von Nichtwohngebäuden T < 12°C > 19°C
Kellerdecke gegen unbeheizt 0,25 0,25
Geschossdecke gegen Außenluft 0,20 0,25
Boden gegen Erdreich 0,25 0,25

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)

Sanierung: Die nachstehende Abbildung zeigt die Fördermöglichkeiten in Abhängigkeit der Antragstellung auf. Innerhalb der BEG werden bei der Sanierung von Bestandsgebäuden und dem Neubau verschiedene Boni gewährt, die nachfolgend kurz erläutert werden:

  • eine „Effizienzhaus EE“-Klasse wird erreicht, wenn erneuerbare Energien einen Anteil von mindestens 55 % des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringen
  • eine „Effizienzhaus NH“-Klasse wird erreicht, wenn für ein Effizienzhaus ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird. Eine Kombination von EE-Klasse und Nachhaltigkeits-Klasse ist nicht möglich
  • Worst Performing Building Bonus: Der WPB-Bonus kann beantragt werden wenn:
    1. Das Gebäude im Energieausweises die Klasse H bzw. 250 kWh/m2*a Endenergie ausweist oder
    2. das Baujahr des Gebäudes 1957 oder früher ist und mindestens 75 Prozent der Fläche der Außenwand energetisch unsaniert sind.
  Förderhöhe** Tilgungszuschuss
  Wohngebäude KFW 261 €/WE/a (max.) Tilgungszuschuss Tilgungszuschuss Kommunen WPB4* (zusätzlich) SerSan5* (zusätzlich) (nur WG) WPB + SerSan (zusätzlich) (nur WG) Maximal Maximal Kommunen
Effizienzhaus/-gebäude*
- EH / EG Denkmal 120.000 € 5 % 20 %       5 % 20 %
- EH / EG Denkmal EE*** / NH 150.000 € 10 % 25 %       10 % 25 %
- EH 85 120.000 € 5 % 20 %       5 % 20 %
- EH 85 EE*** / NH 150.000 € 10 % 25 %       10 % 25 %
- EH / EG 70 120.000 € 10 % 25 %       10 % 25 %
- EH / EG 70 NH 150.000 € 15 % 30 %       15 % 30 %
- EH / EG 70 EE*** 150.000 € 15 % 30 % 10 %     25 % 40 %
- EH / EG 55 120.000 € 15 % 30 % 10 % 15 % 20 % 35 % 50 %
- EH / EG 55 EE*** / NH 150.000 € 20 % 35 % 10 % 15 % 20 % 40 % 55 %
- EH / EG 40 120.000 € 20 % 35 % 10 % 15 % 20 % 40 % 55 %
- EH / EG 40 EE*** / NH 150.000 € 25 % 40 % 10 % 15 % 20 % 45 % 60 %
* Der Effizienzhaus-Nachweis ist nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Verbindung mit DIN V 18599 zu berechnen. Der Nachweis für Wohngebäude mit der Normenkombination DIN V 4701-10/DIN V 4108-6 ist nicht mehr zulässig.
** zzgl. Fachplanung und Baubegleitung
*** Die EE-Klasse wird ab einem EE-Anteil 65 % erreicht (früher 55 %). Die Anrechnung von grünem Wasserstoff und Biomethan ist nur in der Kombination mit einem Brennstoffzellen-Heizsystemen möglich.
4* Nachweis, dass das Gebäude zu den energetisch schlechtesten 25% im aktuellen deutschen Gebäudebestand gehört
5* Verwendung von Vorgefertigten Bauteilgruppen, die direkt am Objekt montiert werden können

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)

Nichtwohngebäude (NWG), die saniert werden, können ab dem 01.01.2023 in den KfW- Effizienzhaus-Standards 85, 70, 55 und 40 gefördert werden. Weiterhin gibt es einen 5 %-Bonus für den Einsatz von erneuerbaren Energien und nachhaltiges Bauen. Diese Boni können nicht kombiniert werden. Die Fördergelder für NWG wurden von der EU als beihilferechtlich irrelevant eingestuft. Dadurch müssen keine De-minimis-Erklärungen mehr erstellt werden.

Weiterhin wurde ein Worst Performing Buliding Bonus (WPB) eingeführt der bei älteren Gebäude zu einem zusätzlichen Bonus führt.

  Tilgungszuschuss
  Nicht-Wohngebäude KFW 263 2.000 Euro/m2 NGF (max.) Tilgungszuschuss Tilgungszuschuss Kommunen WPB4* (zusätzlich) SerSan5* (zusätzlich) (nur WG) WPB + SerSan (zusätzlich) (nur WG) Maximal Maximal Kommunen
Effizienzhaus/-gebäude*
- EH / EG Denkmal 10.000.000 € 5 % 20 %       5 % 20 %
- EH / EG Denkmal EE*** / NH 10.000.000 € 10 % 25 %       10 % 25 %
- EH 85 0 € 5 % 20 %       5 % 20 %
- EH 85 EE*** / NH 0 € 10 % 25 %       10 % 25 %
- EH / EG 70 10.000.000 € 10 % 25 %       10 % 25 %
- EH / EG 70 NH 10.000.000 € 15 % 30 %       15 % 30 %
- EH / EG 70 EE*** 10.000.000 € 15 % 30 % 10 %     25 % 40 %
- EH / EG 55 10.000.000 € 15 % 30 % 10 % 15 % 20 % 35 % 50 %
- EH / EG 55 EE*** / NH 10.000.000 € 20 % 35 % 10 % 15 % 20 % 40 % 55 %
- EH / EG 40 10.000.000 € 20 % 35 % 10 % 15 % 20 % 40 % 55 %
- EH / EG 40 EE*** / NH 10.000.000 € 25 % 40 % 10 % 15 % 20 % 45 % 60 %
* Der Effizienzhaus-Nachweis ist nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Verbindung mit DIN V 18599 zu berechnen. Der Nachweis für Wohngebäude mit der Normenkombination DIN V 4701-10/DIN V 4108-6 ist nicht mehr zulässig.
** zzgl. Fachplanung und Baubegleitung
*** Die EE-Klasse wird ab einem EE-Anteil 65 % erreicht (früher 55 %). Die Anrechnung von grünem Wasserstoff und Biomethan ist nur in der Kombination mit einem Brennstoffzellen-Heizsystemen möglich.
4* Nachweis, dass das Gebäude zu den energetisch schlechtesten 25% im aktuellen deutschen Gebäudebestand gehört
5* Verwendung von Vorgefertigten Bauteilgruppen, die direkt am Objekt montiert werden können

Förderung der Baubegleitung

Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist bei jeder Sanierung unbedingt zu empfehlen und in den meisten Fällen auch vorgeschrieben. Der Energieberater achtet darauf, dass der gewünschte Effizienzhaus-Standard auch erreicht wird und sorgt für eine ordentliche Bauausführung. Diese Leistungen werden mit 50 % gefördert. Die maximalen Förderhöhen können Sie den nachfolgenden Tabellen entnehmen.

Wohngebäude Baubegleitung

Gebäudetyp Höchstgrenze [EUR] Förderquote Zuschuss [%] Förderqoute Kredit [%] Zuschuss/ Tilgungszuschuss [EUR]
Ein- und Zweifamilienhäuser
Effizienzhaus 10.000 50 50 max. 5.000
Einzelmaßnahme 5.000 50 50 max. 2.500
Förderung alt max. 8.000 50 50 max. 2.500
Mehrfamilienhäuser (ab 3 Wohneinheiten)
Effizienzhaus max. 4.000 pro Wohneinheit, insgesamt max. 40.000 50 50 max. 20.000
Einzelmaßnahme max. 2.000 pro Wohneinheit, insgesamt max. 20.000 50 50 max. 20.000
Förderung alt max. 8.000 50 50 max. 4.000

Nichtwohngebäude Baubegleitung

Gebäudetyp Nichtwohngebäude Höchstgrenze [EUR] Förderquote Zuschuss [%] Förderqoute Kredit [%] Zuschuss/ Tilgungszuschuss [EUR]
Effizienzhaus 10 pro m² NGF, max. 40.000 50 50 max. 20.000
Einzelmaßnahme 5 pro m² NGF, max. 20.000 50 50 max. 10.000

Steuer

Seit dem Jahr 2020 gibt es auf Grundlage des Klimaschutzpaktes und des Klimaschutzgesetztes der Bundesregierung neben einem Zuschuss für energetische Einzelmaßnahmen, der über das BAFA abgewickelt wird, auch die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit. Die gesetzliche Verankerung erfolgt im § 35c des Einkommenssteuergesetzes. Diese Regelung sieht vor, dass sich die tarifliche Einkommenssteuer um die sonstigen Steuerermäßigungen im Kalenderjahr des Abschlusses der energetischen Maßnahmen vermindert und im nächsten Kalenderjahr um je 7 % verringert (höchstens aber 14.000 Euro), wenn energetische Einzelmaßnahmen an einem Wohngebäude durchgeführt werden. Im darauffolgenden Jahr verringert sich die Steuerschuld dann um 6 % (höchstens aber 12.000 Euro). Somit beträgt die maximale Förderung 40.000 Euro. Diese Steuererleichterung kann für folgende energetische Einzelmaßnahmen in Anrechnung gebracht werden, aber nur dann, wenn lediglich eine Einzelmaßnahme durchgeführt wird. Sollen bspw. bei der Erneuerung der Außenwand auch die Fenster getauscht werden oder im Falle einer Dachsanierung Dachfenster mit ausgetauscht werden, ist es sinnvoller, einen Zuschuss oder Kredit des BAFA bzw. der KfW zu nutzen.

  • Wärmedämmung von Wänden,
  • Wärmedämmung von Dachflächen,
  • Wärmedämmung von Geschossdecken,
  • Erneuerung der Fenster oder Außentüren,
  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage,
  • Erneuerung einer Heizungsanlage,
  • Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung und
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind.

Wie diese Maßnahmen durchgeführt werden müssen, regelt eine separate Rechtsverordnung. Gegenüber dem Finanzamt wird ein amtlicher Vordruck verwendet, der durch das Fachunternehmen auszufüllen ist. Eine Pflicht zur Heranziehung eines Energieberaters gibt es hierbei zunächst nicht. Trotzdem ist es sinnvoll, auch bei diesen Einzelmaßnahmen einen Energieberater einzubinden, um den bestmöglichen Erfolg zu gewährleisten und sicherzustellen, dass es später bei der Steuererklärung nicht zu Schwierigkeiten kommt, wenn Forderungen aus den Gesetzen und Verordnungen nicht eigehalten wurden.

Sie planen eine Sanierung oder sind sich unschlüssig wie Sie vorgehen sollen?

Sprechen Sie uns gerne an oder vereinbaren Sie einen unverbindlichen und kostenlosen Telefontermin.


Kontaktformular

 03645 / 9553987
Deutschland macht's effizient Gütesiegel DIN V 18599 Energieeffizienz Experten für Förderprogramme des Bundes

Auf einen Blick

Energieberatung bundesweit

Folgen Sie uns

 

Wir von der DeltaUWB GmbH - Energieberatung freuen uns auf Ihr Feedback. Veröffentlichen Sie doch eine Rezension in unserem Profil.

Jetzt bewerten