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Ingenieurbüro Schwark informiert Sie zum MAP Bundesförderung Effiziente Gebäude erhöht die Wirtschaftlichkeit vieler Projekte

BAFA- und KfW-Fördergelder für Ihr Haus, Bauvorhaben oder Ihre Heizung

2024: Aktuelle Fördersätze der BAFA und KfW

Es gibt eine Vielzahl von Fördergeldern für fast jede Art von Sanierung oder Neubau. Meistens ist die Ausgabe eines verbilligten Kredits oder die Gewährung eines Zuschusses an die Einhaltung gewisser Regeln gebunden. Oftmals handelt es sich hierbei um die Anforderung an das Bauteil oder die Effizienz der Anlagentechnik. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt beispielsweise Kredite für die energetische Sanierung von Gebäuden, die sogenannten Effizienzhäuser, aber auch für den Neubau zur Verfügung und einen Ergänzungskredit für die Einzelmaßnahmensanierung. Ziel hierbei ist es, immer etwas besser als der gesetzliche Standard zu bauen, der durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgeschrieben wird. Zudem soll der entstandene Mehraufwand durch günstige Kredite oder Zuschüsse ausgeglichen werden.

Am 01.01.2024 wurden die Richtlinien der Bundesförderung nochmals geändert.

Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Fördergelder, die ab dem 01.01.2024 möglich sind, auf einen Blick.

Die nach folgenden FAQs sollen die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit der BEG EM-Förderung beantworten:

Was sind förderfähige Kosten?

  • Förderfähige Kosten sind die Ausgaben, die für die Durchführung von energieeffizienten Maßnahmen an Gebäuden anfallen und von der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt werden. Dazu gehören beispielsweise Kosten für die Dämmung, den Austausch von Fenstern und Türen, die Installation effizienter Heizungs- und Lüftungssysteme sowie für die Nutzung erneuerbarer Energien.

Wer bekommt den Einkommensbonus?

  • Der Einkommensbonus wird Haushalten mit niedrigem Einkommen gewährt, die bestimmte energetische Sanierungsmaßnahmen an ihrem Wohngebäude durchführen. Der Einkommensbonus wird gewährt, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen unter 40.000 Euro liegt.

Wer kann den Klimageschwindigkeitsbonus bekommen?

  • Der Klimageschwindigkeitsbonus ist für Maßnahmen im Heizungsbereich vorgesehen, die schnell umgesetzt werden, um den CO2-Ausstoß zu verringern. Er richtet sich an Eigentümer von Wohngebäuden, die energetische Sanierungsmaßnahmen durchführen und dabei besonders zeitnah handeln.

Was bringt mir ein iSFP?

  • ISFP steht für individuellen Sanierungsfahrplan. Ein iSFP ist ein detaillierter Plan, der aufzeigt, wie ein Gebäude energieeffizient saniert werden kann. Er beinhaltet eine Analyse des Ist-Zustands des Gebäudes sowie Empfehlungen für effiziente Maßnahmen. Ein iSFP kann Ihnen helfen, Ihre Sanierungsmaßnahmen gezielt zu planen und von Förderungen optimal zu profitieren. Weiterhin wird der iSFP mit einer Verdoppelung der förderfähigen Kosten von 30.000 Euro auf 60.000 Euro und einer 5% höheren Förderung belohnt.

Ab wann ist die Antragsstellung in der BEG EM möglich?

  • Für Privatpersonen, die Eigentümer eines Einfamilienhauses sind und dieses selbst bewohnen, ist es möglich, ab sofort im Kundenportal "Meine KfW" einen Antrag auf die neue Heizungsförderung zu stellen. Dies gilt, wenn das Einfamilienhaus der Haupt- oder alleinige Wohnsitz ist.

    Für den Zeitraum bis voraussichtlich Mai 2024 sind antragsberechtigt:
    • Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern (mit mehr als einer Wohneinheit)
    • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland, sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden
    Ab voraussichtlich August 2024 sind antragsberechtigt:
    • Eigentümerinnen oder Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern
    • Eigentümerinnen oder Eigentümer von selbstbewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften in Deutschland, sofern Maßnahmen am Sonder¬eigentum umgesetzt werden
    Die genauen Konditionen und Fördermöglichkeiten können je nach Situation und Zeitpunkt der Antragstellung variieren.

Ich kann keinen BEG-Antrag zur Heizungsförderung stellen, muss aber die Heizung jetzt sanieren, wie gehe ich vor?

  • Angenommen, Sie möchten Ihre Heizung sanieren, können aber keinen BEG-Antrag zur Heizungsförderung stellen, keine Sorge, es gibt dennoch eine Lösung für Sie. Gemäß den aktuellen Richtlinien können förderfähige Vorhaben der Heizungsförderung bereits jetzt von allen Antragstellergruppen begonnen werden. Wenn Sie also Ihre Heizung zwischen dem Datum der Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger (29.12.2023) und dem 31.08.2024 sanieren, haben Sie die Möglichkeit, den Antrag bis zum 30.11.2024 nachzuholen. In der Zwischenzeit können Sie sich an lokale Energieberater wenden, um die besten Maßnahmen für Ihre Heizungssanierung zu ermitteln und mögliche andere Fördermöglichkeiten zu prüfen, die unabhängig von der BEG sind.

Weitere Informationen erhalten sie hier:

https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Uebersicht/BEG/faq-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude.html

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Heizungsf%C3%B6rderung/

Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) – Fördersätze Stand 01/2024
BEG EM (Einzelmaßnahmen – Zuschuss)
Höchstgrenze förderfähige Kosten: Heizungstechnik WG 30.000 € 1. WE I jeweils 15.000 € 2.-6. WE I jeweils 8.000 € ab 7 WE
Anteiliger Höchstbetrag bei teilweisem Heizungstausch / gleichmäßige Verteilung auf die WE
NWG 30.000€ bis 150 m² NGF I 200 € bis 400² NGF I 120 € bis 1.000m² NGF I 80 € >1.000 m²
Höchstgrenze förderfähige Kosten: WG 30.000 € / WE I mit iSFP 60.000 € / WE
NWG 500 € / m² NFG
Für Maßnahmen, die sich nicht auf das gesamte Gebäude beziehen, ist für die Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben nur die Anzahl der Wohneinheiten maßgebend, die von der Umsetzung der Maßnahme betroffen sind.
Maßnahme Fördersätze (max. 70%) Maßnahme Fördersätze
Heizungstechnik (1) 30% 30% 20% Gebäudehülle (4,10) 15% + 5% iSFP-Bonus (14)
Solarthermie (3)   Einkommens-Bonus (16) Klima-Geschwindigkeits-Bonus KGB (15,2) Anlagentechnik (4,11)
Biomasse (3) +2.500 € Heiz.Optimierung (4,12)
Inno. HeizTechnik (3,5)   Emissionsminderung (4,13) 50%  
Wärmepumpe (3,6) + 5 % (7) Baubegleitung 50%
Brennstoffzelle (3)   BEG EM (Einzelmaßnahmen – Kreditförderung) (17)
Anschluss Wärme-Netz (3)  
Anschluss Gebäude-Netz (3,8)   alle Maßnahmen Bis 2,5 % unter dem marküblichen Zins Haushaltseinkommen bis 90.000 €: weitere Zinsreduzierung
Gebäude-Netz (4,9)  
1. Heizungstausch: Erhöhung der Energieeffizienz und/ oder des Anteils erneuerbarer Energien. Grundsätzlicher Nachweis der Heizlast und hydr. Abgleich Verfahren B. Einhaltung der 65 % EE-Anforderung nach § 71 GEG.
2. Biomasse ab 5kW Nennleistung, nur in Verbindung mit einer solarthermischen Anlage oder Wärmepumpe zur Deckung der gesamten Trinkwassererwärmung oder PV-Anlage zur Warmwasserbereitung mit elektr. Durchlauferhitzer. Bei Einhaltung des Staub-Emissionsgrenzwerts von 2,5 mg/m³ im Abgas +2.500€.
3. Zuschussgeber: KfW
4. Zuschussgeber: BAFA
5. Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien, soweit sie nicht in die BEG EM TMA Nummern 3.2 bis 3.6 fallen
6. Wärmepumpe: ab 56 % Anteil des Heizwärmebedarfs – nicht gefördert werden WP, mit Gas betrieben oder als Wärmequelle
7. bei Erschließung der Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser oder Einsatz natürliches Kältemittel
8. Anschluss an Gebäudenetz ab 25 % erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme
9. Errichtung, Umbau, Erweiterung von Gebäudenetz ab 65 % erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme. Für die Erzeugung von Biomasse, für die der KGB gemäß Nummer 8.4.4 gewährt wird, muss eine solarthermische Anlage, eine Anlage zur Erzeugung von Solarstrom aus solarer Strahlungsenergie zur elektrischen Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung integriert werden.
10. Dämmen, Fenstertausch, Sommerlicher Wärmeschutz
11. RLT, Wärme-/Kälterückgewinnung, Mess-, Steuer-, Regelungstechnik, Beleuchtungssysteme etc.
12. max. 5 WE oder 1.000 m² bei NWG seit 21.09.2022 keine foss. Anlagen > 20 Jahre
13. Einbau von Staubfiltern bei Biomasse ab 4 kW (ausgenommen ERF) älter 2 Jahre
14. geförderte Energieberatung „individueller Sanierungsfahrplan“ für WG. Hinweis: Zur Einreichung des Verwendungsnachweises muss der iSFP (oder die geförderte Energieberatung) abschließend beschieden sein und ausgezahlt worden sein.
15. Nur für Selbstnutzende Eigentümer. Austausch von Gasheizungen oder Biomasseheizungen mit Inbetriebnahme vor 20 Jahren bzw. Öl-, Kohle-, Gas-Etagen und Nachtspeicherheizungen unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme.
16. Nur für Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 €
17. Die Kreditförderung wird nur im Zusammenhang mit einer Zuschussförderung gewährt.

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird die klimapolitischen Ziele der Bundesregierung, die im Klimaschutzpaket festgeschrieben wurden, umsetzen. Um bei einer anstehenden Sanierung oder Baumaßnahme nichts zu verschenken, sprechen Sie uns als Energieberater gerne an. Welche Förderung für Sie die Beste ist, richtet sich unter anderem nach dem geplanten Bauvorhaben, der Einkommenssituation und natürlich Ihren spezifischen Wünschen an Ihr Gebäude.

KfW-Förderung Fenster und Türen

Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Bauteilen der thermischen Gebäudehülle Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten Umax in W/(m²K) bzw. der max. Wärmeleitfähigkeit Lambda in W/(mK)
Wohngebäude und Zonen von Nichtwohngebäuden T > 19°C Wohngebäude und Zonen von Nichtwohngebäuden T < 12°C > 19°C
Fenster, Balkon- und Terrassentüren 0,95 1,3
Dachfenster 1,0 1,1
Außentüren (Haustür) 1,3 2,0
Tore (NWG) 1,0 2,0

KfW-Förderung Außenwand

Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Bauteilen der thermischen Gebäudehülle Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten Umax in W/(m²K) bzw. der max. Wärmeleitfähigkeit Lambda in W/(mK)
Wohngebäude und Zonen von Nichtwohngebäuden T > 19°C Wohngebäude und Zonen von Nichtwohngebäuden T < 12°C > 19°C
Wände gegen Erdreich oder unbeheizte Räume sowie Kellerräume 0,25 0,25
Außenwand 0,2 0,25
Kerndämmung bei bestehendem zweischaligen Mauerwerk Lambda: 0,035 W/mK Lambda: 0,040 W/mK

KfW-Förderung Dach

Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Bauteilen der thermischen Gebäudehülle Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten Umax in W/(m²K) bzw. der max. Wärmeleitfähigkeit Lambda in W/(mK)
Wohngebäude und Zonen von Nichtwohngebäuden T > 19°C Wohngebäude und Zonen von Nichtwohngebäuden T < 12°C > 19°C
Dach (Schrägdach) 0,14 0,25
Dachgauben 0,20 0,25
Flachdächer 0,14 0,20

KfW-Förderung Oberste Geschossdecke

Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Bauteilen der thermischen Gebäudehülle Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten Umax in W/(m²K) bzw. der max. Wärmeleitfähigkeit Lambda in W/(mK)
Wohngebäude und Zonen von Nichtwohngebäuden T > 19°C Wohngebäude und Zonen von Nichtwohngebäuden T < 12°C > 19°C
Oberste Geschossdecke 0,14 0,25
Abseiten 0,14 0,25

KfW-Förderung Kellerdecke

Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Bauteilen der thermischen Gebäudehülle Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten Umax in W/(m²K) bzw. der max. Wärmeleitfähigkeit Lambda in W/(mK)
Wohngebäude und Zonen von Nichtwohngebäuden T > 19°C Wohngebäude und Zonen von Nichtwohngebäuden T < 12°C > 19°C
Kellerdecke gegen unbeheizt 0,25 0,25
Geschossdecke gegen Außenluft 0,20 0,25
Boden gegen Erdreich 0,25 0,25

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)

Sanierung: Die nachstehende Abbildung zeigt die Fördermöglichkeiten in Abhängigkeit der Antragstellung auf. Innerhalb der BEG werden bei der Sanierung von Bestandsgebäuden und dem Neubau verschiedene Boni gewährt, die nachfolgend kurz erläutert werden:

  • eine „Effizienzhaus EE“-Klasse wird erreicht, wenn erneuerbare Energien einen Anteil von mindestens 55 % des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringen
  • eine „Effizienzhaus NH“-Klasse wird erreicht, wenn für ein Effizienzhaus ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird. Eine Kombination von EE-Klasse und Nachhaltigkeits-Klasse ist nicht möglich
  • Worst Performing Building Bonus: Der WPB-Bonus kann beantragt werden wenn:
    1. Das Gebäude im Energieausweises die Klasse H bzw. 250 kWh/m2*a Endenergie ausweist oder
    2. das Baujahr des Gebäudes 1957 oder früher ist und mindestens 75 Prozent der Fläche der Außenwand energetisch unsaniert sind.
  Förderhöhe** Tilgungszuschuss
  Wohngebäude KFW 261 €/WE/a (max.) Tilgungszuschuss Tilgungszuschuss Kommunen WPB4* (zusätzlich) SerSan5* (zusätzlich) (nur WG) WPB + SerSan (zusätzlich) (nur WG) Maximal Maximal Kommunen
Effizienzhaus/-gebäude*
- EH / EG Denkmal 120.000 € 5 % 20 %       5 % 20 %
- EH / EG Denkmal EE*** / NH 150.000 € 10 % 25 %       10 % 25 %
- EH 85 120.000 € 5 % 20 %       5 % 20 %
- EH 85 EE*** / NH 150.000 € 10 % 25 %       10 % 25 %
- EH / EG 70 120.000 € 10 % 25 %       10 % 25 %
- EH / EG 70 NH 150.000 € 15 % 30 %       15 % 30 %
- EH / EG 70 EE*** 150.000 € 15 % 30 % 10 %     25 % 40 %
- EH / EG 55 120.000 € 15 % 30 % 10 % 15 % 20 % 35 % 50 %
- EH / EG 55 EE*** / NH 150.000 € 20 % 35 % 10 % 15 % 20 % 40 % 55 %
- EH / EG 40 120.000 € 20 % 35 % 10 % 15 % 20 % 40 % 55 %
- EH / EG 40 EE*** / NH 150.000 € 25 % 40 % 10 % 15 % 20 % 45 % 60 %
* Der Effizienzhaus-Nachweis ist nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Verbindung mit DIN V 18599 zu berechnen. Der Nachweis für Wohngebäude mit der Normenkombination DIN V 4701-10/DIN V 4108-6 ist nicht mehr zulässig.
** zzgl. Fachplanung und Baubegleitung
*** Die EE-Klasse wird ab einem EE-Anteil 65 % erreicht (früher 55 %). Die Anrechnung von grünem Wasserstoff und Biomethan ist nur in der Kombination mit einem Brennstoffzellen-Heizsystemen möglich.
4* Nachweis, dass das Gebäude zu den energetisch schlechtesten 25% im aktuellen deutschen Gebäudebestand gehört
5* Verwendung von Vorgefertigten Bauteilgruppen, die direkt am Objekt montiert werden können

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)

Nichtwohngebäude (NWG), die saniert werden, können ab dem 01.01.2023 in den KfW- Effizienzhaus-Standards 85, 70, 55 und 40 gefördert werden. Weiterhin gibt es einen 5 %-Bonus für den Einsatz von erneuerbaren Energien und nachhaltiges Bauen. Diese Boni können nicht kombiniert werden. Die Fördergelder für NWG wurden von der EU als beihilferechtlich irrelevant eingestuft. Dadurch müssen keine De-minimis-Erklärungen mehr erstellt werden.

Weiterhin wurde ein Worst Performing Buliding Bonus (WPB) eingeführt der bei älteren Gebäude zu einem zusätzlichen Bonus führt.

  Tilgungszuschuss
  Nicht-Wohngebäude KFW 263 2.000 Euro/m2 NGF (max.) Tilgungszuschuss Tilgungszuschuss Kommunen WPB4* (zusätzlich) SerSan5* (zusätzlich) (nur WG) WPB + SerSan (zusätzlich) (nur WG) Maximal Maximal Kommunen
Effizienzhaus/-gebäude*
- EH / EG Denkmal 10.000.000 € 5 % 20 %       5 % 20 %
- EH / EG Denkmal EE*** / NH 10.000.000 € 10 % 25 %       10 % 25 %
- EH 85 0 € 5 % 20 %       5 % 20 %
- EH 85 EE*** / NH 0 € 10 % 25 %       10 % 25 %
- EH / EG 70 10.000.000 € 10 % 25 %       10 % 25 %
- EH / EG 70 NH 10.000.000 € 15 % 30 %       15 % 30 %
- EH / EG 70 EE*** 10.000.000 € 15 % 30 % 10 %     25 % 40 %
- EH / EG 55 10.000.000 € 15 % 30 % 10 % 15 % 20 % 35 % 50 %
- EH / EG 55 EE*** / NH 10.000.000 € 20 % 35 % 10 % 15 % 20 % 40 % 55 %
- EH / EG 40 10.000.000 € 20 % 35 % 10 % 15 % 20 % 40 % 55 %
- EH / EG 40 EE*** / NH 10.000.000 € 25 % 40 % 10 % 15 % 20 % 45 % 60 %
* Der Effizienzhaus-Nachweis ist nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Verbindung mit DIN V 18599 zu berechnen. Der Nachweis für Wohngebäude mit der Normenkombination DIN V 4701-10/DIN V 4108-6 ist nicht mehr zulässig.
** zzgl. Fachplanung und Baubegleitung
*** Die EE-Klasse wird ab einem EE-Anteil 65 % erreicht (früher 55 %). Die Anrechnung von grünem Wasserstoff und Biomethan ist nur in der Kombination mit einem Brennstoffzellen-Heizsystemen möglich.
4* Nachweis, dass das Gebäude zu den energetisch schlechtesten 25% im aktuellen deutschen Gebäudebestand gehört
5* Verwendung von Vorgefertigten Bauteilgruppen, die direkt am Objekt montiert werden können

Förderung der Baubegleitung

Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist bei jeder Sanierung unbedingt zu empfehlen und in den meisten Fällen auch vorgeschrieben. Der Energieberater achtet darauf, dass der gewünschte Effizienzhaus-Standard auch erreicht wird und sorgt für eine ordentliche Bauausführung. Diese Leistungen werden mit 50 % gefördert. Die maximalen Förderhöhen können Sie den nachfolgenden Tabellen entnehmen.

Wohngebäude Baubegleitung

Gebäudetyp Höchstgrenze [EUR] Förderquote Zuschuss [%] Förderqoute Kredit [%] Zuschuss/ Tilgungszuschuss [EUR]
Ein- und Zweifamilienhäuser
Effizienzhaus 10.000 50 50 max. 5.000
Einzelmaßnahme 5.000 50 50 max. 2.500
Förderung alt max. 8.000 50 50 max. 2.500
Mehrfamilienhäuser (ab 3 Wohneinheiten)
Effizienzhaus max. 4.000 pro Wohneinheit, insgesamt max. 40.000 50 50 max. 20.000
Einzelmaßnahme max. 2.000 pro Wohneinheit, insgesamt max. 20.000 50 50 max. 20.000
Förderung alt max. 8.000 50 50 max. 4.000

Nichtwohngebäude Baubegleitung

Gebäudetyp Nichtwohngebäude Höchstgrenze [EUR] Förderquote Zuschuss [%] Förderqoute Kredit [%] Zuschuss/ Tilgungszuschuss [EUR]
Effizienzhaus 10 pro m² NGF, max. 40.000 50 50 max. 20.000
Einzelmaßnahme 5 pro m² NGF, max. 20.000 50 50 max. 10.000

Steuer

Seit dem Jahr 2020 gibt es auf Grundlage des Klimaschutzpaktes und des Klimaschutzgesetztes der Bundesregierung neben einem Zuschuss für energetische Einzelmaßnahmen, der über das BAFA abgewickelt wird, auch die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit. Die gesetzliche Verankerung erfolgt im § 35c des Einkommenssteuergesetzes. Diese Regelung sieht vor, dass sich die tarifliche Einkommenssteuer um die sonstigen Steuerermäßigungen im Kalenderjahr des Abschlusses der energetischen Maßnahmen vermindert und im nächsten Kalenderjahr um je 7 % verringert (höchstens aber 14.000 Euro), wenn energetische Einzelmaßnahmen an einem Wohngebäude durchgeführt werden. Im darauffolgenden Jahr verringert sich die Steuerschuld dann um 6 % (höchstens aber 12.000 Euro). Somit beträgt die maximale Förderung 40.000 Euro. Diese Steuererleichterung kann für folgende energetische Einzelmaßnahmen in Anrechnung gebracht werden, aber nur dann, wenn lediglich eine Einzelmaßnahme durchgeführt wird. Sollen bspw. bei der Erneuerung der Außenwand auch die Fenster getauscht werden oder im Falle einer Dachsanierung Dachfenster mit ausgetauscht werden, ist es sinnvoller, einen Zuschuss oder Kredit des BAFA bzw. der KfW zu nutzen.

  • Wärmedämmung von Wänden,
  • Wärmedämmung von Dachflächen,
  • Wärmedämmung von Geschossdecken,
  • Erneuerung der Fenster oder Außentüren,
  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage,
  • Erneuerung einer Heizungsanlage,
  • Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung und
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind.

Wie diese Maßnahmen durchgeführt werden müssen, regelt eine separate Rechtsverordnung. Gegenüber dem Finanzamt wird ein amtlicher Vordruck verwendet, der durch das Fachunternehmen auszufüllen ist. Eine Pflicht zur Heranziehung eines Energieberaters gibt es hierbei zunächst nicht. Trotzdem ist es sinnvoll, auch bei diesen Einzelmaßnahmen einen Energieberater einzubinden, um den bestmöglichen Erfolg zu gewährleisten und sicherzustellen, dass es später bei der Steuererklärung nicht zu Schwierigkeiten kommt, wenn Forderungen aus den Gesetzen und Verordnungen nicht eigehalten wurden.

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