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Einstellung der Neubauförderung für das Effizienzhaus/Effizienzgebäude 55 zum 01.02.2022

Die KfW stellt in der Neubauförderung den KfW 55 Standard ein – ab 01.02.2022 können somit nur noch KfW 40 Gebäude beantragt werden.

Die Bundesregierung hat am 22. September 2021 eine Erhöhung der Fördermittel von 11,5 Milliarden Euro auf 18 Milliarden Euro und ein Auslaufen der Förderung für das Effizienzhaus/Effizienzgebäude 55 im Neubau beschlossen. In diesem Blog möchten wir unsere Kunden über diese Änderungen informieren.

Die Rekordzahlen von 2021 im Bereich der Gebäudeförderung zeigen, dass die Maßnahmen und Förderungen der Bundesregierung für die Transformation hin zu einem klimaneutralen Gebäudebestand wirken. Aufgrund der guten Zahlen, hat die Bundesregierung am 22. 09.2021 beschlossen, die bereitgestellten Mittel für die Gebäudeförderung nochmals um 11,5 Milliarden Euro auf insgesamt 18 Milliarden aufzustocken. Zusätzlich zu der Erhöhung der Fördermittel hat sich die Regierung dafür ausgesprochen die Fördersystematik der BEG zu überprüfen und anzupassen.

Fördermittel sollen gezielter dort eingesetzt werden, wo die Treibhausgas-Minderungen zur Erreichung der Sektorziele am notwendigsten. Dem Grundsatz größtmöglichen wirtschaftlicher Mittelverwendung folgende, sollen mithin vorrangig solche Maßnahmen gefördert werden, die möglichst hohe CO2-Einsparungen generieren. In den Fokus der Förderung rückt damit die Förderung der energetischen Sanierungen wie z.B. ganzheitliche Sanierung sowie energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik von Bestandsgebäuden.

Die zugesagten Fördermittel im Jahr 2021 entfielen zu rund 50 % auf Neubauten, auf die Einstiegs-Förderstufe im Neubau Effizenzhaus/-gebäude 55 alleine sind es etwa ein Drittel. Da die Fördereffizienz (jährliche CO2-Einsparung je Fördereuro) bei energetischen Sanierungen deutlich höher ist als im Neubau soll der Fokus auf diese Sanierungen und hocheffiziente Neubauten gerichtet werden.

Daher werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab dem 01.02.2022 in den Programmen 261/263/264 sowie 461/463/464 die Förderstandards:

  • Effizienzhaus/-gebäude 55,
  • Effizienzhaus/-gebäude 55 Erneuerbare Energien,
  • Effizienzhaus/-gebäude 55 Nachhaltigkeit im Neubau

nicht mehr angeboten und die Förderung auf Bestandssanierungen und besonders energieeffiziente Neubaustandards fokussiert.

Für die Neubau-Förderstandards Effizienzhaus/-gebäude 55, Effizienzhaus/-gebäude 55 Erneuerbare Energien, Effizienzhaus 55 Nachhaltigkeit können Sie noch bis einschließlich 31.01.2022 Anträge stellen.

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