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Ausbau oder Erweiterung nach BEG

Handelt es sich bei meiner Sanierung um einen Ausbau, einen Neubau oder eine Erweiterung? In diesem Artikel zeigen wir anhand von zwei Beispielen die Lösung.

Warum ist es wichtig zu wissen, ob es sich um eine Erweiterung oder einen Neubau handelt? Die Antwort ist recht einfach: Es macht sich finanziell mehr als eindeutig bemerkbar, ob ich Fördergelder für einen Neubau oder eine Sanierung erhalte. Die neuen KfW Fördergelder die ab 01. Juli 2021 eingeführt werden, sehen unterschiedliche Tilgungszuschüsse für die Bestandsanierung und den Neubau vor.

Die Sanierung eines Gebäudes hin zu einem KfW Effizienzhaus, wird mit bis zu 50 % Tilgungszuschuss oder einem direkten Zuschuss unterstützt.

Der Neubau wird nur mit 30 % Zuschuss unterstützt.

Bei der Frage, ob es sich um eine Erweiterung bzw. Sanierung oder einen Neubau handelt ist, ob eine neue Wohneinheit entsteht. Entsteht eine neue Wohneinheit die selbständig nutzbar ist, wird diese wie ein Neubau angesehen. Wird lediglich der bestehende Wohnraum erweitert ist es eine Sanierung.

Beispiel 1:

In einem Berliner Wohngebäude mit bisher 38 Wohneinheiten sollen zusätzlich 5 WE im bestehenden Dachgeschoss geschaffen werden. Der Dachstuhl bleibt hierbei unberührt und wird mittels Zwischen- und Untersparrendämmung ertüchtigt. Darüber hinaus wird die Außenwand mittels WDVS System, die Fenster erneuert und die Kellerdecke von unten gedämmt. Für die Wärmeversorgung wird ein BHKW eingebaut und eine detaillierte Wärmebrückenberechnung durchgeführt. Hierdurch wird erreicht, dass die Maßnahmen am Bestandsgebäude als Sanierung zu einem KfW 100 Gebäude führen und die neuen Dachgeschosswohnungen als KfW 55 Neubau gefördert werden können.

Beispiel 2:

Ein Dachgeschossausbau in Erfurt sieht vor, dass der bisher ungenutzte Dachboden ausgebaut und als Wohnraum nutzbar gemacht werden soll. Die darunterliegenden Wohnungen bekommen eine Treppe, welche zukünftig in den Dachstuhl führt. Das Dach wird mittels Zwischen- und Aufsparrendämmung saniert. Der Giebel wird sowie die Außenwand und die Kellerdecke gedämmt. Darüber hinaus werden die Tür und die Fenster getauscht und eine Holzpellet-Zentralheizung installiert. Hierdurch wird ein KfW 55 EE Gebäude als Bestandssanierung erreicht. Die Förderquote liegt bei 45 %.

FAQ der BAFA zu diesem Thema:

Die Erweiterung bestehender Wohngebäude, z. B. durch einen Anbau, oder der Ausbau von vormals nicht beheizten Räumen, zum Beispiel Dachgeschossausbau, ist über die BEG EM sowie über die BEG WG als Sanierung förderfähig. Ausnahme: Durch die Erweiterung oder den Ausbau entstehen neue Wohneinheiten. Diese können über die BEG WG als Neubau gefördert werden. Bei unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden sowie Gebäuden mit sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz im Sinne des §105 GEG sind durch Erweiterung oder Ausbau neu entstehende Wohneinheiten als energetische Sanierung förderfähig. Nicht als Erweiterung förderfähig sind Anbauten, die ein selbständiges neues Gebäude bilden oder durch die der Denkmalstatus des Gebäudes eingeschränkt oder aufgehoben wird.

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