Um Ihnen eine bessere Nutzung unserer Seite zu ermöglichen, verwenden wir Cookies. Durch Nutzung von www.deltauwb.de stimmen Sie unserem Datenschutzhinweis zu.

Impressum

Änderungen der BEG Förderung

Am 21.10.2021 treten Änderungen (Wärmenetze und Wohnungseigentümergemeinschaften) der BEG Förderung für KfW und BAFA in Kraft

Die BEG-Richtlinien Wohngebäude (BEG WG), Nichtwohngebäude (BEG NWG) und Einzelmaßnahmen (BEG EM) inklusive der technischen Regeln werden am 21.10.2021 umfassenden geändert. In diesem Blog möchten wir unsere Kunden über diese Erneuerung informieren.

Die wesentliche Änderung ist die Neuregelung der Förderung im Bezug auf den Anschluss an Wärmenetze. Um eine Förderung zu erhalten, müssen zukünftig größeren Anteile an erneuerbaren Energien genutzt.

Was ändert sich hinsichtlich der energetischen Sanierung im Bestand aufgrund des Klimaschutz Sofortprogramm?

  • Definition Effizienzhaus/ -gebäude EE-Klasse (BEG WG, BEG NWG) Eine "Effizienzgebäude EE"-Klasse kann auch erreicht werden, wenn unvermeidbare Abwärme (in Kombination oder alternativ zu erneuerbaren Energien) einen Anteil von mindestens 55 % des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringt.
  • Erweiterung Definition Gebäudenetz (BEG WG, BEG NWG, BEG EM) Der Begriff Gebäudenetz in der BEG wird erweitert. Als Gebäudenetz zählt ein Netz zur ausschließlichen Versorgung mit Wärme von bis zu 16 Gebäuden (Wohngebäude oder Nichtwohngebäude) und bis zu 100 Wohneinheiten, unabhängig von der Eigentümerstruktur der angeschlossenen Grundstücke. Bislang waren nur Gebäudenetze auf den Grundstücken eines einzigen Eigentümers/ einer Eigentümerin förderfähig.
  • Neue Definition Wärmenetz (BEG WG, BEG NWG, BEG EM) Ein Wärmenetz dient der Versorgung der Allgemeinheit mit leitungsgebundener Wärme und ist kein Gebäudenetz.
  • Förderung Gebäudenetz (BEG EM) Für die Errichtung, den Umbau oder die Erweiterung eines Gebäudenetzes wurden die Anforderungen an den Anteil an erneuerbaren Energien (EE) auf 55 % (Förderquote 30 %) bzw. 75 % (Förderquote 35 %) erhöht. Als Alternative zu erneuerbaren Energien wird unvermeidbare Abwärme in Gebäudenetzen zugelassen.
  • Anschluss an Gebäudenetz bzw. Wärmenetz (BEG EM) Alternativ zur Nutzung einer gebäudeindividuellen Heizung wird der Anschluss bzw. die Erneuerung eines Anschlusses an ein Gebäudenetz oder der Anschluss an ein Wärmenetz gefördert. Mit 30 % werden Anschlüsse an Gebäude- oder Wärmenetze gefördert, die einen Anteil von mindestens 25 % EE und/ oder unvermeidbarer Abwärme erreichen oder Anschlüsse an Wärmenetze, die einen Primärenergiefaktor von höchstens 0,6 aufweisen.

Die Förderquote für einen Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz beträgt 35 %, wenn das Netz einen EE-Anteil von mindestens 55 % und/ oder unvermeidbarer Abwärme erreicht oder wenn für das Wärmenetz ein durch die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) geförderter Transformationsplan vorliegt oder wenn das Wärmenetz einen Primärenergiefaktor von höchstens 0,25 aufweist.

Die nachfolgende Tabelle zeigt übersichtlich die Förderung Gebäude– und Wärmenetze:

Förderung Gebäude– und Wärmenetze

Weiterhin sind die Förderungen für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und große Liegenschaften von diesen Änderungen betroffen. Positiv ist, dass WEGs ab dem 21.10.2021 selbst Anträge stellen dürfen.

Richtlinie_für_die_Bundesförderung_für_effiziente_Gebäude-Wohngebäude_BEG_WG.pdf  

Richtlinie_für_die_Bundesförderung_für_effiziente_Gebäude-Nichtwohngebäude_BEG_NWG.pdf  

Richtlinie_für_die_Bundesförderung_für_effiziente_Gebäude-Einzelmaßnahmen_BEG_EM.pdf  

Wünschen Sie ein Angebot?

Dann nutzen Sie bitte das Kontaktformular oder rufen Sie uns gerne an.

Kontaktformular

 03645 / 9553987
Deutschland macht's effizient Gütesiegel DIN V 18599 Energieeffizienz Experten für Förderprogramme des Bundes

Auf einen Blick

Energieberatung bundesweit

Folgen Sie uns

 

Wir von der DeltaUWB GmbH - Energieberatung freuen uns auf Ihr Feedback. Veröffentlichen Sie doch eine Rezension in unserem Profil.

Jetzt bewerten